Dipl. – Psychologin 

Arbeitsweise

Kernbestandteil meiner Begutachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren sind die Erfassung und Beurteilung

  • der familiären Beziehungen und Bindungen
  • der Ressourcen und Risikofaktoren in der Familie
  • der Kompetenzen von Eltern und Sorgeberechtigten, ihrer Erziehungsfähigkeiten…
  • Kontinuitätsprinzip, Förderungsprinzip
  • des Entwicklungsstands, der Bedürfnisse des Kindes …
  • des Kindes, evtl. besonderer Belastungen und Beeinträchtigungen. 

Weitergehend können im Einzelfall die Diagnostik und Beurteilung fallrelevanter psychischer Störungen und/oder neurologischer
Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen und/oder Behinderungen und/oder sonstiger Beeinträchtigungen bei Kindern und/oder Eltern notwendig werden. 
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Vermittels:

  • Exploration und gegebenenfalls (Test-)Diagnostik beider Elternteile  (jeweils in 2-3 Sitzungen)
  • Befragung und ggf. testpsychologische Untersuchungen des Kindes (1-3 Termine)
  • Diagnostik des Trennungssystems
  • Diagnostik der Eltern-Kind-Beziehungen
  • Diagnostik spezifischer Problemlagen in der Familie
  • Mind. 2 Hausbesuche bei jedem Elternteil
  • Bei Bedarf: Hausbesuche / informatorische Gespräche bei weiteren wichtigen Bezugspersonen
  • Anhörung oder Einholung von schriftlichen Stellungnahmen der beteiligten Fachkräfte

Bei Bedarf:

  • Erarbeitung von vorläufigen Regelungsmodellen im Sinne einer Prozessdiagnostik in Abstimmung mit den Beteiligten
  • Definition von Abbruchkriterien bei eingeschränkter Mitwirkung der Betroffenen
  • Bei Kindeswohlbelastung oder besserer Eignung anderer Interventionen

Bei Interventionen:

  • Erprobung der Interventionen bzw. ihre Überprüfung auf Angemessenheit in Absprache mit den Beteiligten