Arbeitsweise



Kernbestandteil meiner Begutachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren sind die Erfassung und Beurteilung
- der familiären Beziehungen und Bindungen
- der Ressourcen und Risikofaktoren in der Familie
- der Kompetenzen von Eltern und Sorgeberechtigten, ihrer Erziehungsfähigkeiten…
- Kontinuitätsprinzip, Förderungsprinzip
- des Entwicklungsstands, der Bedürfnisse des Kindes …
- des Kindes, evtl. besonderer Belastungen und Beeinträchtigungen.
Weitergehend können im Einzelfall die Diagnostik und Beurteilung fallrelevanter psychischer Störungen und/oder neurologischer
Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen und/oder Behinderungen und/oder sonstiger Beeinträchtigungen bei Kindern und/oder Eltern notwendig werden.
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Vermittels:
- Exploration und gegebenenfalls (Test-)Diagnostik beider Elternteile (jeweils in 2-3 Sitzungen)
- Befragung und ggf. testpsychologische Untersuchungen des Kindes (1-3 Termine)
- Diagnostik des Trennungssystems
- Diagnostik der Eltern-Kind-Beziehungen
- Diagnostik spezifischer Problemlagen in der Familie
- Mind. 2 Hausbesuche bei jedem Elternteil
- Bei Bedarf: Hausbesuche / informatorische Gespräche bei weiteren wichtigen Bezugspersonen
- Anhörung oder Einholung von schriftlichen Stellungnahmen der beteiligten Fachkräfte
Bei Bedarf:
- Erarbeitung von vorläufigen Regelungsmodellen im Sinne einer Prozessdiagnostik in Abstimmung mit den Beteiligten
- Definition von Abbruchkriterien bei eingeschränkter Mitwirkung der Betroffenen
- Bei Kindeswohlbelastung oder besserer Eignung anderer Interventionen
Bei Interventionen:
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Erprobung der Interventionen bzw. ihre Überprüfung auf Angemessenheit in Absprache mit den Beteiligten


